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Wie der Name ausdrückt …Grunderwerbsversicherung

Diese Versicherung deckt die Risiken der Arbeitskraft dahingehend ab, als das gewisse Grundfähigkeiten, wie z.B. das Sprechen, das Hören, das Laufen usw. versichert werden.

Bei dieser Versicherung wird also eine fest vorgegebene Grundfähigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit durch den Versicherer abgesichert und falls diese Eigenschaft durch Krankheit oder Unfall verloren geht, leistet der Versicherer eine vorher vereinbarte monatliche Rentenleistung.

Die Grunderwerbsfähigkeitsversicherung geht somit weiter als eine private Erwerbsminderungsrente, aber ist nicht ganz so umfangreich wie eine Berufsunfähigkeitsrente. Andererseits kann ich ggf. meinen Beruf bei einem Verlust bestimmter Grundfähigkeiten nach wie vor ausführen und bis vielleicht in dem versicherten Beruf noch nicht überwiegend berufsunfähig.

Die Grunderwerbsversicherung stellt somit gerade für handwerklich tätige Personen eine preiswertere Alternative zu einer eventuelle teuren  Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Sie ist aber auch für bestimmte Berufe, welche erst bei schweren Beeinträchtigung der Arbeitskraft keiner Beschäftigung im ausgeführten Beruf nachgehen können, eine willkommene, weil vielleicht preiswertere Alternative, zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Voraussetzung für die richtige Wahl der Absicherung Ihrer Arbeitskraft sollte in jedem Fall eine qualifizierte Beratung sein. Die Komplexität der unterschiedlichen Tarife und Angebote, ist von Laien nicht mehr nachvollziehbar und aus diesem Grund empfiehlt sich der Gang zum Experten.

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