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Finanzielle Absicherung existenzieller Ereignisse!

Mit der Existenzschutzversicherung bieten einige Anbieter eine Versicherung an, die sowohl bei Unfällen und schweren Krankheiten als auch bei Pflegebedürftigkeit oder dem Verlust von Grundfähigkeiten finanziellen Schutz gewährleistet. Tritt der Leistungsfall ein, wird meist eine lebenslange Rente ausgezahlt, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt wird.

Die Vorteile einer Existenzschutzversicherung

Die Existenzschutzversicherung zahlt lebenslang einen vereinbarten Betrag aus, egal ob der Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht. Die Rente kann sich von Jahr zu Jahr im Leistungsfall je nach Vereinbarung und Anbieter stetig erhöhen. Die Gesundheitsprüfung bei Abschluss ist nicht so detailliert wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, es müssen nur schwere Vorerkrankungen angegeben werden. Auch der Beruf ist beim Abschluss der Existenzschutzversicherung nicht von Belang. Zum Teil leisten Anbieter, welche eine Existenzpolice anbieten, bereits ab der Pflegestufe 1.

  • lebenslange Rente z.T. mit Dynamik
  • vereinfachte Gesundheitsprüfung gegenüber eine eigenständigen Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • Abschluss und Leistung unabhängig vom Beruf

Aber es gibt auch Nachteile einer Existenzschutzversicherung

Die Auszahlung  der lebenslangen Rente ist an diverse Bedingungen geknüpft. So zahlen Versicherer zum Beispiel erst, wenn ein Unfall zu mindestens 50 Prozent Invalidität bzw. eine Erkrankung zu schweren Dauerschäden führt. Zudem werden für den Leistungsfall „eindeutige medizinische“ Kriterien als Maßstab für die Zahlung angelegt. So werden bestimmte Krankheiten einfach ausgeschlossen oder gelten nur eingeschränkt. Dies trifft bei einigen Anbietern z.B. auf manche Krebsarten oder psychische Erkrankungen – einer der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit – zu.
Auf Wunsch kann je nach Anbieter zusätzlich die Option auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Bei anderen ist dieser bereits in der Grundpolice enthalten.

Die Angebote der Anbieter unterscheiden sich z.T. durchaus erheblich und es gibt Tarife mit und ohne Beitragsrückgewähr.  Meist ist eine Lösung mit Beitragsrückgewähr nach unseren Kalkulationen nicht von Vorteil für den Kunden.

Fazit:

Wer als Sportler:in keine Sportinvalidenversicherung abschließen möchte, aber gleichwohl wegen seinem Sport keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, kann eine Existenzschutzversicherung als Minimallösung zur Absicherung seines biometrischen Risikos (Arbeitskraft) in Betracht ziehen.

Für jugendliche Athlet:innen bieten wir aber mit Vertragsstatus z.B. auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung an, welche man dann ebenfalls als Profi weiterführen kann. (Wichtig ist der Status dahingehend, dass es sich nicht um einen finanziellen haupterwerb handelt)

Unter welchen Voraussetzungen ein Abschluss der beschriebene Versicherungen möglich ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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