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Eine private Erwerbsminderungsrente ist günstig aber meist nicht ausreichend!

Die Definition Erwerbsminderung bezeichnet generell die Unfähigkeit, einer erwerbstätigen Beschäftigung nachgehen zu können. Meistens wird eine private Erwerbsminderungsrente dann abgeschlossen bzw. gewünscht, wenn man selbst das Risiko, keiner erwerbsmäßigen Beschäftigung mehr nachgehen zu können, als sehr selten ansieht, oder weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen keinen Abschluß einer höherwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung zulässt.

Grundsätzlich empfiehlt die Absicherung der persönlichen Arbeitskraft unabhängig vom ausgeführten Beruf möglichst umfassend abzusichern. Hierzu bietet sich in erster Linie der Abschluß einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an. Zur Absicherung der Arbeitskraft gehört allerdings auch das finanzielle Risiko eines etwaigen Pflegefalls abzusichern, wie auch die ggf. anfallenden Aufwendungen für Umbauten, zukünftige Mobilität usw. nach einem Unfallereignis.    

Die Arbeitskraft ist ein wichtiges Gut welches Ihr Einkommen sichert und dieses abzusichern, kann nicht früh genug angedacht werden.

Wir beraten Sie umfassend und in Ihrem Interesse, da wir keinem Produktanbieter verpflichtet sind. Seit dem Jahr 1990 vertrauen uns unsere Mandanten Ihre Altersvorsorgeplanung an und sind dankbar, dass wir Sie auch im Leistungsfall als Sparringspartner gegenüber den Versicherungsgesellschaften unterstützen.  

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