Betriebliche-
Altersvorsorge
Als Arbeitgeber sind Sie zunächst verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Sie entscheiden jedoch wer Ihr Vertragspartner wird und welche Lösung Sie Ihren Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen anbieten.
Ob Ihre Angestellten das Angebot zur betrieblichen Altersversorgung annehmen, bleibt natürlich den Angestellten überlassen. Von Vorteil kann eine solche Lösung für Sie als Arbeitgeber wie auch für die Angestellten sein.
Neben den Steuerlichen-, und Sozialversicherungssspekten in der Ansparphase, besitzen die betrieblichen Versorgungsmöglichkeiten aber auch Nachteile für die Anleger und aus diesem Grund ist hier fachlicher Rat besonders wichtig. Noch zumal Sie als Arbeitgeber auch mit der Auswahl der Vertragspartner eine gewisse Verantwortung für Ihre Angestellten übernehmen.
Wer Verantwortung trägt, sollte sich frühzeitig über etwaige Vor-, und Nachteile informieren. Zögern Sie deshalb nicht und Fragen uns doch einfach nach den (Branchen-) Lösungen für die betriebliche Altersversorgung im Gesundheitswesen.