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Renten-

Versicherung

Die Flexible Altersvorsorge

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.

Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von meist z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen. Es gibt jedoch auch Angebote, wo im Todesfall das noch nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Einige Anbieter bieten auch an, dass man bei finanziellen Engpässen oder einfach auf Wunsch das Kapital zum Teil oder gänzlich wieder entnehmen kann.

Die private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Altersvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Mit einer privaten Rentenversicherung sichern Sie sich den Anspruch auf eine lebenslange garantierte Rente – ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

Der Staat allein kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Einzahlern ins gesetzliche Rentensystem stehen von Jahr zu Jahr mehr Rentenempfänger gegenüber. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen müssen deshalb in den kommenden Jahren immer weiter gesenkt werden. Das bedeutet für Sie mehr persönliche Verantwortung bei der finanziellen Lebensplanung, aber auch mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.

Formen der privaten Rentenversicherung

Einerseits gibt es Angebote mit einer regelmäßigen Einzahlung und andererseits auch Angebote mit einer Einmaleinzahlung. Beide Varianten unterliegen stets auch den gesetzlichen Vorschriften der Besteuerung. Auch die staatlich geförderten Tarife zur Riesterrente oder Basisrente (Rüruprente) funktionieren auf der gleichen Grundlage. Hierbei sind jedoch die für diese Formen der Altersversorgung zu Grund gelegten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, welche sich grundsätzlich von nicht staatlich geförderten Sparanlagen bzw. Kapitalanlagen unterscheiden.

Entscheidens ist allerdings auch die Art der Kapitalanlage. Sie können unter fest verzinsten Anlagen, Anlagen mit einem höheren Aktienanteil, Anlagen in Fonds mit und ohne Garantieleistungen und auch in Sachwerte wie Immobilien, Edelmetalle usw. anlegen. 

Welche Art und Form der Anlage am besten zu Ihren Vorstellungen und Risikobereitschaft passt, erarbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen in einem ausführlichen Beratungsgespräch 

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