+49(0)8137-92850

Die Basis-Absicherung durch den Staat

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, welche durch den Gesetzgeber dem Grunde nach vorgegeben werden. Einzelne gesetzliche Kassen bieten in einzelnen Bereichen zusätzliche Leistungen an.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail – es lohnt sich.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, welche durch den Gesetzgeber dem Grunde nach vorgegeben werden. Einzelne gesetzliche Kassen bieten in einzelnen Bereichen zusätzliche Leistungen an.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail – es lohnt sich.

Die Grundlagen

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer sind Sie bis zu gewissen Einkommensgrenzen, welche sich jährlich ändern können, pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.  Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert, da die geleistete Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdeckt.

Eine Reform jagt die Andere

Der Gesetzgeber wird nicht müde immer wieder neue Gesundheitsreformen zu beschließen. Bisweilen haben alle Reformen Veränderungen nach sich gezogen, welche meist nicht zum Vorteil der Versicherten waren. Ändern können Sie als Betroffener im Rahmen der Reformen nur wenig bis gar nichts. Meist bleibt für Pflichtversicherte nur die Möglichkeit, erneute Einschränkungen mit Zusatzversicherungen von privaten Krankenversicherungen abzumildern. Hierzu müssen Sie jedoch nach Möglichkeit gesund sein, damit Ihnen der Weg in eine private Zusatzversicherung oder auch Vollmitgliedschaft offen steht.

Ihre Familie ist mitversichert

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind „fast“ identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert – anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Auswahl der gesetzlichen Krankenkasse

Auf unserem Onlineangebot finden Sie einen umfangreichen Onlinevergleich zu den gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings können wir Ihnen hierzu nur diesen Onlinevergleich und keine weitere Dienstleistung anbieten, da wir hierfür keine Provision erhalten, welche eine ausführliche Beratung ermöglicht. Der Vergleichsrechner ist allerdings sehr informativ und bei Fragen zu den einzelnen Angeboten, können Sie sich auch an die Hotline der jeweiligen Krankenversicherung wenden.

Private Zusatzversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten seit einigen Jahren ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungen an. Wir können derartige Angebote nur bedingt empfehlen, da Sie meist bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse die erhaltenen Sondervergütungen wieder verlieren. Dies kann am Ende dann eine teure Zusatzversicherung sein und wer dann wieder wechseln möchte, hat meist ein höheres Eintrittsalter, was höhere Beiträge nach sich zieht und sollte nach wie vor gesund sein, damit er bei der neuen privaten Zusatzversicherung auch angenommen wird. Manche derartige Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen haben auch einen so genannten Kontrahierungszwang enthalten. Dies bedeutet, dass Sie der private Zusatzversicherer in jedem Fall versichern muss. Zu welchem Beitrag, bleibt freilich dem Versicherer überlassen. Oft sind aber auch die Angebote der gesetzlichen Kassen qualitativ nicht die beste Wahl und deshalb empfiehlt es sich in jedem Fall vor einer derartigen Entscheidung mit uns in Kontakt zu treten. Wir beraten Sie ausführlich und finden aus einer Vielzahl von Angeboten die Offerte heraus, welche Ihren Vorstellungen entspricht und kein billiges Standardprodukt darstellt.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.kassensucheservice.de zu laden.

Inhalt laden

/* Breite Innen Drop-Down-Menu*/ .et-menu li li a { padding: 6px 20px; width: 100%!important; } /* Breite aussen Drop-Down-Menu*/ .nav li ul{ padding: absolute; padding: 20px 0; width: 450px; } .sub-menu li { padding-left: 0px !important; padding-right: 0px !important; width:100%; }